Abgasnorm, das mögliche KO Kriterium
Ein Fahrzeug, welches als Euro 2 Fahrzeug nach dem Stichtag 31.12.1996 in Verkehr gebracht wurde, darf nur noch mit Motoren, die die Anforderungen an Euro 2 oder mehr erfüllen, in Betrieb genommen werden.
Ältere Karossen können von Euro 2 auf Euro 1 herabgestuft werden. Diese Möglichkeit ist relativ unbekannt und wird auch nur von wenigen Prüfern realisiert.
- Ist euer E36 Euro 1, habt ihr keinen Stress und freie Wahl auf dem Motorenmarkt.
- Ist euer E36 Euro 2 und vor dem 31.12.1996 erstzugelassen, so dürft ihr die frühen Euro 1 M60B40 Motoren (bis 9/94) erst nach Rückstufung einbauen.
- Ist euer E36 Euro 2 nach dem 31.12.1996 erstzugelassen, so dürft ihr die frühen Euro 1 M60B40 Motoren (bis 9/94) nicht einbauen.
Der M60B40 ist Euro 2 fähig, auch ohne KLR oder Minikat. Die ersten E38 740i liefen als Euro 1 Fahrzeuge vom Band und müssen mit KLR oder Minikat auf Euro 2 gebracht werden. Da die Gutachten dieser Hilfsmittel immer auf das Gesamtfahrzeug E38 bezogen sind, verlieren sie im E36 ihre Gültigkeit. Somit ist auch ein mit KLR oder Minikat auf Euro 2 getrimmter M60 im E36 theoretisch wieder ein Euro 1 Motor.
Eleganter kann man es bei E38 ab 09/94 lösen, es bedarf (insofern noch nicht passiert) lediglich einer Mail nach München und schon bekommt man ein entsprechendes Schreiben als Grundlage für die Umschlüsselung.
Klingt komisch, ist aber so.
Dieses Kuriosum erklärt sich dadurch, dass BMW den M60B40 nach den Werksferien im Jahr 94 mit einer neuen Softwareversion Euro 2 konform ausgeliefert hat, es 1994 aber noch keine Schadstoffschlüssel für Euro 2 gab, sodass der Schadstoffschlüssel von Euro 1 in die Papiere übernommen wurde.
Somit ist jeder M60B40 mit dem Steuergerät eines ab 9/94 produzierten M60B40 Euro 2 fähig.
M62 Motoren sind immer mindestens Euro 2, die TU Motoren sogar als Euro 3 eingestuft.